Wenn Stuten in Österreich zur Zucht eingesetzt werden, müssen sie in eine entsprechende Zuchtbuchabteilung eingetragen sein.
Bevor die Eintragung erfolgen kann, werden die künftigen Pferdemütter bei der Stutbuchaufnahme beurteilt und ist für Stuten ab 3 Jahren ausgeschrieben. Die Vorstellung der Tiere erfolgt an der Hand.
ACHTUNG: Ein Fohlen kann nur dann registriert und gekennzeichnet werden, wenn seine Mutter spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens in einer Zuchtbuchabteilung eingetragen wurde.